YTTRIGA 0.1-300GBq / ml lösung merkblatt medikamente

V04CXN1 Yttriumhydrochlorid • VARIA | DIAGNOSTIKA | ANDERE DIAGNOSTIKA | Andere Diagnostika

Yttriumhydrochlorid ist eine chemische Verbindung, die Yttrium enthält, ein seltenes Erdenelement aus der Gruppe der Lanthanide. Es wird hauptsächlich in industriellen und medizinischen Anwendungen eingesetzt, wie der Herstellung von phosphoreszierenden Materialien, Lasern und in der Krebsbehandlung. In der Medizin werden Yttriumisotope, wie Yttrium-90, in der Radioembolisationstherapie zur Behandlung von Leberkrebs und anderen Tumoren verwendet.

Yttriumhydrochlorid wird als Vorläufer bei der Synthese anderer Yttriumverbindungen und in der Forschung an fortschrittlichen Materialien verwendet. In medizinischen Anwendungen wird die Verbindung sorgfältig gehandhabt, um die Strahlenexposition zu minimieren und die Sicherheit von Patienten und medizinischem Personal zu gewährleisten.

Nebenwirkungen, die mit der Verwendung von Yttrium in der Medizin verbunden sind, hängen von der spezifischen Form und Anwendung ab. Im Falle der Radioembolisation können Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Übelkeit, Bauchschmerzen und in seltenen Fällen eine Beeinträchtigung der Leberfunktion auftreten.

Der Umgang mit Yttriumhydrochlorid erfordert die strikte Einhaltung von Sicherheitsprotokollen, insbesondere bei medizinischen Anwendungen, die Strahlung beinhalten. Diese Verbindung spielt eine wichtige Rolle in verschiedenen Bereichen, von der Technologie bis zur Medizin, und trägt zur Entwicklung innovativer Lösungen für die Behandlung schwerer Krankheiten bei.

Allgemeine Daten zu YTTRIGA 0.1-300GBq / ml

Substanz: Yttriumhydrochlorid

Datum der letzten Medikamentenliste: 01-07-2013

Handelsgesetzbuch: W52769001

Konzentration: 0.1-300GBq / ml

Pharmazeutisches Formblatt: lösung

Quantität: 1

Produktart: original

Rezeptbeschränkungen: S - Verschreibung von Arzneimitteln, die für die Verwendung in bestimmten Fachgebieten reserviert sind.

Marketing autorisation

Zulassungshersteller: QSA GLOBAL GMBH - GERMANIA

Zulassungsinhaber: QSA GLOBAL GMBH - GERMANIA

Zulassungsnummer: 322/2006/01

Haltbarkeit: 12 Tage de la data fabricatiei

Verfügbare Konzentrationen für Yttriumhydrochlorid

0.1-300GBq/ml, 1.850 GBq/ml

Andere ähnliche Substanzen wie Yttriumhydrochlorid

Inhalt der Packungsbeilage des Arzneimittels YTTRIGA 0.1-300GBq / ml lösung

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Yttriga Markerzubereitung, Lösung

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

1 ml steriler Lösung enthält am Kalibrierzeitpunkt 0,1 bis 300 GBq Yttrium-90 (entsprechend 0,005bis 15 Mikrogramm Yttrium-90 (90Y)Yttrium(III)-chlorid).

Jede Durchstechflasche zu 3 ml enthält 0,1 bis 300 GBq, entsprechend 0,005 bis 15 Mikrogramm

Yttrium-90 am Kalibrierzeitpunkt. Das Volumen beträgt 0,02 bis 3 ml.

Jede Durchstechflasche zu 10 ml enthält 0,1 bis 300 GBq, entsprechend 0,005 bis 15 Mikrogramm

Yttrium-90 am Kalibrierzeitpunkt. Das Volumen beträgt 0,02 bis 5 ml. Die theoretische spezifische

Aktivität liegt bei 20 GBq/Mikrogramm Yttrium-90 (siehe Abschnitt 6.5).

(90Y)Yttrium(III)-chlorid entsteht durch Zerfall seines radioaktiven Mutternuklids Strontium-90. Eszerfällt durch Emission von Betastrahlung von 2,281 MeV (99,98 %) maximaler Energie in stabiles

Zirkonium (90Zr).

Yttrium-90 hat eine Halberwertzeit von 2,67 Tagen (64,1 Stunden).

Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe unter Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Markerzubereitung, Lösungklare, farblose Lösung, frei von Partikeln

4. KLINISCHE ANGABEN

4.1 Anwendungsgebiete

Nur für die radioaktive Markierung von Trägermolekülen, die speziell für die radioaktive Markierungmit diesem Radionuklid entwickelt und zugelassen wurden.

Markerzubereitung - Nicht zur direkten Anwendung an Patienten bestimmt!

4.2 Dosierung und Art der Anwendung

Yttriga darf nur von Spezialisten mit Erfahrung in der radioaktiven in-vitro-Markierung angewendetwerden.

Dosierung

Die für die radioaktive Markierung benötigte Menge Yttriga, und die Menge des Yttrium-90-markierten Arzneimittels, das anschließend angewendet wird, hängt von dem radioaktiv zumarkierenden Arzneimittel und dessen Anwendungsbereich ab. Siehe dazu die ‚Zusammenfassung der

Merkmale des Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen radioaktiv zu markierenden

Arzneimittels.

Art der Anwendung

Yttriga dient der in-vitro-Markierung von Arzneimitteln, die anschließend auf die zugelassene Art und

Weise anzuwenden sind.

Weitere Informationen zur Zubereitung des Arzneimittels siehe unter Abschnitt 12.

4.3 Kontraindikationen

Yttriga darf dem Patienten nicht direkt appliziert werden.

Yttriga ist in den folgenden Fällen kontraindiziert:

- Überempfindlichkeit gegen (90Y)Yttrium(III)-chlorid oder gegen einen der sonstigen

Bestandteile

Yttrium-90-markierte Arzneimittel sind in den folgenden Fällen kontraindiziert:

- Bestätigte oder vermutete Schwangerschaft oder wenn eine Schwangerschaft nichtausgeschlossen werden konnte (siehe Abschnitt 4.6).

Informationen über Gegenanzeigen bestimmter mit Yttrium-90 markierter Arzneimittel, die durchradioaktive Markierung mit Yttriga zubereitet werden, sind der ‚Zusammenfassung der Merkmale des

Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen zu markierenden Arzneimittels zu entnehmen.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Der Inhalt der Durchstechflasche mit Yttriga darf dem Patienten nicht direkt gegeben werden, sondernmuss für die radioaktive Markierung von Trägermolekülen, wie monoklonalen Antikörpern, Peptidenoder anderen Substraten, verwendet werden.

Radioaktive Arzneimittel dürfen nur von autorisierten Personen in speziell dafür bestimmtenklinischen Einrichtungen in Empfang genommen, verwendet und verabreicht werden. Entgegennahme,

Lagerung, Anwendung, Transport und Entsorgung unterliegen den Vorschriften und entsprechenden

Genehmigungen der zuständigen Behörden.

Radioaktive Arzneimittel dürfen nur unter Vorkehrungen zum Schutz vor ionisierenden Strahlen undunter Beachtung pharmazeutischer Qualitätsanforderungen zubereitet werden.

Informationen über Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung von Yttrium-90-markierten Arzneimitteln sind der ‚Zusammenfassung der Merkmale des

Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels zuentnehmen.

Mit besonderer Sorgfalt sollte bei der Anwendung von radioaktiven Arzneimitteln bei Kindern und

Jugendlichen (im Alter von 2 bis 16 Jahren) vorgegangen werden.

4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Es wurden keine Studien zu den Wechselwirkungen von (90Y)Yttrium(III)-chlorid mit anderen

Arzneimitteln durchgeführt, da Yttriga eine Markerlösung für die radioaktive Markierung von

Arzneimitteln ist.

Informationen über Wechselwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Yttrium-90markierten Arzneimitteln sind der ‚Zusammenfassung der Merkmale des

Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels zuentnehmen.

4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

Frauen im gebärfähigen Alter

Frauen im gebärfähigen Alter müssen vor und nach der Behandlung eine zuverlässige

Verhütungsmethode anwenden.

Schwangerschaft

Yttrium-90-markierte Arzneimittel sind bei bestätigter oder vermuteter Schwangerschaft oder wenneine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden konnte kontraindiziert (siehe Abschnitt 4.3).

Stillzeit

Bevor ein radioaktives Arzneimittel einer stillenden Mutter gegeben wird, ist zu prüfen, ob die

Anwendung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Stillzeit verschoben werden kann. Falls sich die

Anwendung nicht verschieben lässt, muss eine stillende Mutter angewiesen werden, abzustillen.

Weitere Informationen über die Anwendung eines Yttrium-90-markierten Arzneimittels während

Schwangerschaft und Stillzeit sind der ‚Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels’ desjeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels zu entnehmen.

Fertilität

Informationen hinsichtlich der Fertilität bei Anwendung eines Yttrium-90-markierten Arzneimittelssind der ‚Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels’ des jeweiligen radioaktiv zumarkierenden Arzneimittels zu entnehmen.

4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen nach der Behandlungmit Yttrium-90-markierten Arzneimitteln sind der ‚Zusammenfassung der Merkmale des

Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels zuentnehmen.

4.8 Nebenwirkungen

Mögliche unerwünschte Reaktionen in Folge einer intravenösen Gabe von Yttrium-90-markierten

Arzneimitteln, die durch die radioaktive Markierung mit Yttriga zubereitet werden, hängen von demjeweiligen Arzneimittel ab. Diesbezügliche Informationen sind der ‚Zusammenfassung der Merkmaledes Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels zuentnehmen. Bei jedem Patienten ist abzuwägen, ob der zu erwartende klinische Nutzen die Expositiongegenüber ionisierender Strahlung rechtfertigt. Die anzuwendende Aktivität ist so zu wählen, dass dieresultierende Strahlendosis so niedrig wie möglich ist, um die beabsichtigte therapeutische Wirkungzu erzielen.

Die Exposition mit ionisierender Strahlung wird in Verbindung gebracht mit dem Auftreten von Krebsund einem Potential für die Entwicklung von genetisch bedingten Krankheiten.

Die aus der therapeutischen Exposition resultierende Strahlendosis kann eine höhere Inzidenz von

Krebserkrankungen und Mutationen zur Folge haben. In allen Fällen ist es notwendig sicherzustellen,dass die Risiken der Bestrahlung geringer sind als die, die unmittelbar von der zu behandelnden

Erkrankung ausgehen.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sieermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.

Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung überdas in Anhang V aufgeführte nationale Meldesystem anzuzeigen.

4.9 Überdosierung

Das Vorliegen von freiem (90Y)Yttrium(III)-chlorid im Körper nach einer versehentlichen Gabe von

Yttriga hat eine vermehrte Knochenmarkstoxizität und Schädigung der hämatopoetischen

Stammzellen zur Folge.

Daher muss im Fall einer unbeabsichtigten Gabe von Yttriga die Radiotoxizität für den Patientenreduziert werden durch die sofortige (d.h. innerhalb einer Stunde erfolgende) Gabe von

Zubereitungen, die Chelatbildner enthalten, wie Ca-DTPA oder Ca-EDTA, damit die Elimination des

Radionuklids aus dem Organismus beschleunigt wird.

In medizinischen Einrichtungen, die Yttriga zur Markierung von Trägermolekülen zu therapeutischen

Zwecken einsetzen, müssen die folgenden Antidote vorrätig gehalten werden:

- DTPA-Ca (Calcium-trinatrium-pentetat) oder

- EDTA-Ca (Edetinsaeure, Calciumsalz).

Diese Chelatbildner wirken der von Yttrium ausgehenden Radiotoxizität durch einen Austausch des

Calciumions gegen Yttrium aufgrund ihrer Fähigkeit zur Bildung wasserlöslicher Komplexe mit denchelatbildenden Liganden (DTPA, EDTA) entgegen. Diese Komplexe werden rasch über die Nierenausgeschieden.

1 g der Chelatbildner sollte langsam über 3 bis 4 Minuten intravenös injiziert oder als Infusiongegeben werden (1 g in 100 - 250 ml Glucose oder isotonischer Natriumchloridlösung).

Die Chelatbildung ist am stärksten unmittelbar bzw. in der ersten Stunde nach erfolgter Exposition,wenn das Radionuklid in den Gewebeflüssigkeiten und dem Plasma zirkuliert bzw. diese erreicht.

Wenn jedoch bereits mehr als eine Stunde seit Expositionsbeginn verstrichen ist, bedeutet dies nichtzwangsläufig, dass ein Chelatbildner nicht mehr erfolgreich als Antidot eingesetzt werden kann.

Die intravenöse Gabe sollte jedoch nicht um mehr als 2 Stunden verzögert erfolgen.

In jedem Fall müssen die hämatologischen Parameter des Patienten überwacht und sofortentsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, wenn sich Hinweise auf eine

Knochenmarksschädigung ergeben.

Die Toxizität von unkonjugiertem Yttrium-90 welches durch in-vivo-Freisetzung von dem markierten

Biomolekül während der Therapie im Körper freigesetzt werden kann, kann durch eine anschließende

Applikation von Chelatbildnern verringert werden.

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Radiotherapeutika, ATC-Code: V10X

Die pharmakodynamischen Eigenschaften von Yttrium (90Y)-markierten Arzneimitteln, die vor der

Anwendung durch eine radioaktive Markierung mit Yttriga zubereitet wurden, hängen von der Art desradioaktiv zu markierenden Arzneimittels ab. Siehe dazu auch die ‚Zusammenfassung der Merkmaledes Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels.

5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

Die pharmakokinetischen Eigenschaften von Yttrium-90 -markierten Arzneimitteln, die vor der

Anwendung durch eine radioaktive Markierung mit Yttriga zubereitet wurden, hängen von der Art desjeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels ab.

Bei der Ratte wird (90Y)Yttrium(III)-chlorid nach intravenöser Gabe rasch aus dem Blut eliminiert.

Nach einer Stunde und nach 24 Stunden geht die Radioaktivität im Blut von 11,0 % auf 0,14 % derangewendeten Aktivität zurück. Die zwei Hauptorgane, in denen sich (90Y)Yttrium(III)-chloridanreichert, sind Leber und Knochen. In der Leber werden 18 % der injizierten Aktivität 5 Minutennach der Injektion aufgenommen. Die Aufnahme in die Leber geht 24 Stunden nach erfolgter Injektionauf 8,4 % zurück. In den Knochen steigt der Prozentsatz der injizierten Aktivität von 3,1 % nach 5

Minuten auf 18 % nach 6 Stunden an und fällt dann mit der Zeit wieder ab. Die Ausscheidung über

Stuhl und Urin erfolgt langsam: ca. 31 % der gegebenen Aktivität werden in 15 Tagen eliminiert.

5.3 Präklinische Sicherheitsdaten

Die toxikologischen Eigenschaften von Yttrium-90 -markierten Arzneimitteln, die vor der Anwendungdurch eine radioaktive Markierung mit Yttriga zubereitet wurden, hängen von der Art des jeweiligenradioaktiv zu markierenden Arzneimittels ab.

Es sind keine Daten zur Toxizität von (90Y)Yttrium(III)-chlorid, noch Angaben über seine Wirkungauf die Reproduktion bei Tieren bzw. das mutagene oder karzinogene Potential verfügbar.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

Salzsäure (0,04 M)

6.2 Inkompatibilitäten

Die radioaktive Markierung von Arzneimitteln, wie monoklonale Antikörper, Peptide oder andere

Substrate, mit (90Y)Yttrium(III)-chlorid ist extrem empfindlich gegenüber Verunreinigungen durch

Metallspuren.

Die sorgfältige Reinigung aller Glasgeräte, Kanülen, usw. für die Zubereitung des radioaktiv zumarkierenden Arzneimittels ist von größter Bedeutung, um solche Verunreinigungen durch

Metallspuren zu vermeiden. Um den Grad an Verunreinigungen durch Metallspuren so gering wiemöglich zu halten, sollten ausschließlich Kanülen (z. B. nicht-metallische) verwendet werden, deren

Säureresistenz erwiesen ist.

6.3 Haltbarkeit

bis zu 12 Tage ab Herstellungsdatum

6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Die Lagerung muss den nationalen Bestimmungen für radioaktive Substanzen entsprechen.

6.5 Art und Inhalt des Behältnisses

Farblose Durchstechflasche, Typs I Glas, 3 ml mit V-förmigem Boden oder farblose

Durchstechflasche, Typ I Glas, 10 ml mit flachem Boden mit einem Stopfen aus Silikon, verschlossenmit einem Aluminiumsiegel.

Packungsgröße: 1 Durchstechflasche

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

6.6 Besondere Entsorgungsmaßnahmen

Aufgrund der Radiolyse kann in der Durchstechflasche ein hoher Druck bestehen (siehe Abschnitt 12).

7. INHABER DER MARKETING-ERLAUBNIS

Eckert & Ziegler Radiopharma GmbH

Robert-Rössle-Str. 10

D-13125 Berlin

Deutschland

8. GENEHMIGUNGSNUMMER(N)

EU/1/05/322/001 (3 ml Durchstechflasche mit V-förmigem Boden)

EU/1/05/322/002 (10 ml Durchstechflasche mit flachem Boden)

9. DATUM DER ERSTEN GENEHMIGUNG/ERWEITERUNG DER GENEHMIGUNG

Datum der Zulassung: 19/01/2006

Datum der Verlängerung der Zulassung: 06/01/2011

11. DOSIMETRIE

Die von den unterschiedlichen Organen nach der Gabe eines Yttrium (90Y)-markierten Arzneimittelsaufgenommene Strahlendosis hängt von dem jeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittelab. Informationen zur Strahlendosimetrie der verschiedenen Arzneimittel nach Gabe in Form derradioaktiv markierten Zubereitung sind der ‚Zusammenfassung der Merkmale des

Arzneimittels’/‚Packungsbeilage’ des jeweiligen radioaktiv zu markierenden Arzneimittels zuentnehmen.

Mit Hilfe der nachfolgenden Dosimetrietabelle kann der Anteil von nicht konjugiertem Yttrium-90an der Strahlenbelastung nach Gabe eines Yttrium-90 -markierten Arzneimittels oder nachversehentlicher direkter intravenöser Injektion von Yttriga abgeschätzt werden.

Die Schätzwerte der Dosimetrie gingen auf eine Studie zur Biodistribution bei der Ratte zurück, unddie Berechnungen wurden in Übereinstimmung mit den MIRD/ICRP 60-Empfehlungenvorgenommen. Die Zeitpunkte, zu denen die Bestimmungen vorgenommen wurden, waren5 Minuten und 1, 6, 24, 96 und 360 Stunden.

Absorbierte Dosis pro verabreichter Aktivität (mSv/MBq)

Organ Erwachsene 15 Jahre 10 Jahre 5 Jahre 1 Jahr Neugeborene(70 kg) (50 kg) (30 kg) (17 kg) (10 kg) (5 kg)

Nebenniere 7,23 E-01 1,09 E+00 2,53 E+00 3,62 E+00 7,23 E+00 2,17 E+01

Blut 4,20 E-02 6,29 E-02 1,47 E-01 2,10 E-01 4,19 E-01 1,26 E+00

Knochenmark 2,58 E+00 3,88 E+00 9,05 E+00 1,29 E+01 2,58 E+01 7,75 E+01

Gehirn 8,60 E-03 1,29 E-02 3,01 E-02 4,30 E-02 8,60 E-02 2,58 E-01

Skelett 5,82 E-01 8,72 E-01 2,04 E+00 2,91 E+00 5,82 E+00 1,75 E+01

Dickdarm 2,30 E-02 3,46 E-02 8,06 E-02 1,15 E-01 2,30 E-01 6,91 E-01

Oberschenkel- 7,76 E+00 1,16 E+01 2,72 E+01 3,88 E+01 7,76 E+01 2,33 E+02knochen

Gastrointestinaler

Inhalt 1,22 E-01 1,83 E-01 4,26 E-01 6,09 E-01 1,22 E+00 3,66 E+00

Herz 2,53 E-01 3,79 E-01 8,85 E-01 1,26 E+00 2,53 E+00 7,59 E+00

Ileum 1,16 E-02 1,74 E-02 4,06 E-02 5,81 E-02 1,16 E-01 3,48 E-01

Nieren 2,35 E+00 3,53 E+00 8,24 E+00 1,18 E+01 2,35 E+01 7,06 E+01

Leber 1,27 E+00 1,91 E+00 4,46 E+00 6,37 E+00 1,27 E+01 3,82 E+01

Lungen 4,23 E-01 6,34 E-01 1,48 E+00 2,11 E+00 4,23 E+00 1,27 E+01

Ovarien 3,33 E-01 4,99 E-01 1,17 E+00 1,66 E+00 3,33 E+00 9,99 E+00

Pankreas 7,90 E-02 1,18 E-01 2,76 E-01 3,95 E-01 7,90 E-01 2,37 E+00

Skelettmuskeln 6,12 E-04 9,17 E-04 2,14 E-03 3,06 E-03 6,12 E-03 1,83 E-02

Haut 1,02 E-01 1,53 E-01 3,58 E-01 5,11 E-01 1,02 E+00 3,06 E+00

Milz 4,90 E-01 7,36 E-01 1,72 E+00 2,45 E+00 4,90 E+00 1,47 E+01

Magen 6,47 E-02 9,70 E-02 2,26 E-01 3,23 E-01 6,47 E-01 1,94 E+00

Thymus 7,34 E-02 1,10 E-01 2,57 E-01 3,67 E-01 7,34 E-01 2,20 E+00

Schilddrüse 9,99 E-01 1,50 E+00 3,50 E+00 5,00 E+00 9,99 E+00 3,00 E+01

Harnblase 3,62 E-01 5,44 E-01 1,27 E+00 1,81 E+00 3,62 E+00 1,09 E+01

Uterus 1,51 E-02 2,26 E-02 5,28 E-02 7,55 E-02 1,51 E-01 4,53 E-01

Effektive

Dosis pro 6,65 E-01 9,98 E-01 2,33 E+00 3,33 E+00 6,65 E+00 1,99 E+1verabreichter

Aktivität(mSv/MBq)

Für dieses Arzneimittel beträgt die effektive Dosis 665 mSv nach intravenöser Gabe von 1 GBq beieinem Erwachsenen mit einem Gewicht von 70 kg.

12. ANWEISUNGEN FÜR DIE ZUBEREITUNG VON RADIOPHARMAZEUTISCHEN ARZNEIMITTELN

Vor der Anwendung müssen die Unversehrtheit der Verpackung und die Radioaktivität überprüftwerden. Die Aktivitätsmessung kann unter Verwendung einer Ionisationskammer erfolgen. Yttrium-90 ist ein reiner Beta-Strahler. Aktivitätsmessungen mit einer Ionisationskammer sind stark abhängigvon geometrischen Faktoren und sollten daher nur unter geometrischen Bedingungen durchgeführtwerden, die entsprechend validiert sind.

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Sterilität und Radioaktivität sind zu beachten.

Die Durchstechflasche darf auf keinen Fall geöffnet werden; die Bleiabschirmung darf nicht entferntwerden. Der Inhalt der Durchstechflasche muss unter aseptischen Bedingungen nach Durchstechen deszuvor desinfizierten Stopfens mit einer sterilisierten Einwegkanüle und -spritze entnommen werden.

Es müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen der 'Guten

Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel“ getroffen werden, um die Sterilität von Yttriga zuerhalten und sterile Bedingungen während des Markierungsvorganges sicherzustellen.

Die Anwendung von radioaktiven Arzneimitteln birgt für andere Personen Risiken, die von eineräußerlichen Bestrahlung oder Kontamination durch verschütteten Urin, Erbrochenes usw. ausgehen.

Es sind daher entsprechende Strahlenschutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit den nationalen

Vorschriften zu treffen.

Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallstoffe ist gemäß den örtlichen Bestimmungen zuentsorgen.

Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website der Europäischen

Arzneimittel-Agentur http://www.ema.europa.eu/ verfügbar.